
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
Der Untersuchungsgegenstand nach Bundes-Bodenschutzgesetz sind Böden und sonstige Materialien, die in oder auf Verdachtsflächen vorkommen, oder Bodenmaterial, das zur Aufbringung auf Böden vorgesehen ist (auch Klärschlamm und Bioabfall), sowie Bodenluft.
WirkungspfadeDie Untersuchung beinhaltet eine Schutzgutbetrachtung ("Wer oder was ist gefährdet?"), je nach Erfordernis im Hinblick auf die folgenden Wirkungspfade:
Mit der orientierenden Untersuchung soll der Umfang von ggf. kontaminierten Teilbereichen ermittelt werden. Hierbei wird auch eine Bodenansprache mit dem Ziel einer bodenkundlichen Kartierung durchgeführt. Bei der Detailuntersuchung stehen die für die Wirkungspfade maßgeblichen Expositionsbedingungen im Vordergrund. Die Detailuntersuchung entfällt, wenn im Ergebnis der orientierenden Untersuchung der Altlastenverdacht bereits ausgeräumt ist.
ProbennahmeDie Aufgabe, den Gefahrenverdacht zu klären und eine mögliche Gefahr zu bewerten und räumlich abzugrenzen, verlangt eine bestimmte Mindestanzahl und räumliche Anordnung der Probennahmestellen.
| Wirkungspfad | Nutzung | Beprobungstiefe |
|---|---|---|
| Boden - Mensch | ||
| Kinderspielfläche, Wohngebiet | 0-10 cm, 10-35 cm (evtl. 0-2 cm) | |
| Park- und Freizeitanlage | 0-10 cm | |
| Industrie- und Gewerbegrundstücke | 0-2 cm oder 0-10 cm | Boden - Nutzpflanze |
| Acker, Gartenbau, Nutzpflanzen | 0-30 cm, 30-60 cm | |
| Grünland | 0-10 cm, 10-30 cm |
Die Tabelle gibt Auskunft über die nutzungsorientierte Beprobungstiefe bei Untersuchungen zu den Wirkungspfaden Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze.