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Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG)
Altlasten sind
Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Bodenfunktionen
Der Boden erfüllt natürliche Funktionen bekanntlich als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere sowie Pflanzen und Bodenorganismen, aber auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt und den Schutz des Grundwassers. Weitere Bodenfunktionen benennt das Bundesbodenschutzgesetz im § 2 (Begriffsbestimmungen).
Gefährdungsabschätzung
Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung einer Altlast sind insbesondere die Art und Konzentration von Schadstoffen, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und die Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks zu berücksichtigen. Die Behörde kann verlangen, dass Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die für diese Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Bodenschutz
Das Schutzziel besteht darin, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
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