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Die folgenden Auszüge aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) und aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen (VAwS NRW) sind zur besseren Lesbarkeit gekürzt; einige Fachbegriffe sind durch umgangssprachliche Begriffe ersetzt. Der Originaltext des WHG ist zu finden bei Juris. Den Originaltext des § 12 VAwS NRW findet man mit Zugangsberechtigung bei umwelt-online.
Der Betreiber einer Anlage [...] hat ihre Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb [...] abschliesst, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt oder nicht über sachkundiges Personal verfügt. Er hat darüber hinaus [...] Anlagen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen, und zwar
Der Betreiber hat vor (Wieder)Inbetriebnahme durch Sachverständige überprüfen zu lassen
Der Betreiber hat wiederkehrend und bei Stilllegung durch Sachverständige überprüfen zu lassen