
Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Bodengutachten zu Umweltschäden und Altlastverdachtsflächen
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund (Grävingholz)
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
Die VAwS im Galvanisierbetrieb
Zu dem Zweck,
- den Betreibern von Anlagen zur Oberflächenbehandlung die Anforderungen der VAwS darzustellen und
- den zuständigen Behörden und prüfenden Sachverständigen die Beurteilung der Anlagen insbesondere hinsichtlich der Anlagendefinition und des Gefährdungspotentials zu erleichtern,
hat das MUNLV NRW ein Merkblatt über Anforderungen nach § 19 g ff WHG an Anlagen zur Oberflächenbehandlung in der Metallverarbeitung herausgegeben.
Anlagen zur Oberflächenbehandlung sind z.B.
- Galvaniken
- Beizereien
- Anodisierbetriebe
- Brünierereien
- Härtereien
- Leiterplattenherstellung
- Emaillierbetriebe
- Lackierbetriebe
Zusammenfassend dargestellt beschäftigt sich das Merkblatt hauptsächlich mit den Fragen
- ob eine Anlage zur elektrochemischen Oberflächenbehandlung, die aus mehreren Flüssigkeitsbehältern besteht, wie z.B. eine Galvanikstraße, eine einheitliche Anlage darstellt, und
- hieraus resultierend, ob bei der Bestimmung der Gefährdungsstufe einer solchen technischen Einrichtung die Volumina der einzelnen Behälter zusammenzurechnen sind, was in der Regel zu einer hohen Gefährdungsstufe führt, oder ob die Volumina nicht addiert werden dürfen.
Die Beantwortung der vorgenannten Fragen ist ausschlaggebend für die Pflichten, die der Betreiber einer solchen Anlage zu erfüllen hat.
Nach Aussage des Merkblatts ist eine technische Einrichtung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die aus mehreren Behältern besteht, als eine einheitliche Anlage zu betrachten. Zur Berechnung der Gefährdungsstufe seien demzufolge die Volumina aller Behälter einer solchen Anlage zu addieren. Daraus resultieren anspruchsvolle Pflichten für die Betreiber solcher Anlagen.
(IHK Umweltinfo)