Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz

Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Bodengutachten zu Umweltschäden und Altlastverdachtsflächen

Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


Maßnahmen beim Ölunfall

Ein Ölunfall ist das Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit, insbesondere von Kraftstoff oder Öl, in nicht unerheblicher Menge und zusätzlich deren Eindringen in ein oberirdisches Gewässer, in ein Entwässerungsnetz oder in den Untergrund.

Was ist ein erheblicher Unfall?

Ein erheblicher Unfall liegt vor, wenn z.B.

WGK 3 = stark wassergefährdend,
WGK 2 = wassergefährdend,
WGK 1 = schwach wassergefährdend.

Was sind die wichtigsten Aufgaben?

Ölunfälle sind dank verbesserter technischer Schutzvorkehrungen und Schulungsmaßnahmen seltener geworden. Tritt dennoch ein solcher Fall mit der Folge einer Boden- und/oder Gewässerverunreinigung ein, so stellen sich sofort mehrere Aufgaben, darunter die folgenden:

Der auf Weisung der Unteren Wasserbehörde oder im Versicherungsauftrag hinzugezogene Sachverständige stimmt sich mit dem Einsatzpersonal und den Beteiligten wie folgt ab:

Warum wird besondere Sachkunde gefordert?

Wegen der Komplexität dieser Aufgaben müssen Sachverständige für Ölunfälle ihre besondere Sachkunde nachweisen. Mangelnde Sachkunde kann zu den folgenden Fehlern führen:

Unverzichtbares Element für die Bearbeitung von Ölschäden ist der Leitfaden "Beurteilung und Behandlung von Mineralölschadensfällen im Hinblick auf den Grundwasserschutz" des BMU-Beirats für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe.

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