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Ein Ölunfall ist das Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit, insbesondere von Kraftstoff oder Öl, in nicht unerheblicher Menge und zusätzlich deren Eindringen in ein oberirdisches Gewässer, in ein Entwässerungsnetz oder in den Untergrund.
Was ist ein erheblicher Unfall?
Ein erheblicher Unfall liegt vor, wenn z.B.
WGK 3 = stark wassergefährdend,
WGK 2 = wassergefährdend,
WGK 1 = schwach wassergefährdend.
Was sind die wichtigsten Aufgaben?
Ölunfälle sind dank verbesserter technischer Schutzvorkehrungen und Schulungsmaßnahmen seltener geworden. Tritt dennoch ein solcher Fall mit der Folge einer Boden- und/oder Gewässerverunreinigung ein, so stellen sich sofort mehrere Aufgaben, darunter die folgenden:
Der auf Weisung der Unteren Wasserbehörde oder im Versicherungsauftrag hinzugezogene Sachverständige stimmt sich mit dem Einsatzpersonal und den Beteiligten wie folgt ab:
Warum wird besondere Sachkunde gefordert?
Wegen der Komplexität dieser Aufgaben müssen Sachverständige für Ölunfälle ihre besondere Sachkunde nachweisen. Mangelnde Sachkunde kann zu den folgenden Fehlern führen:
Die erste Bohrung zur Erkundung einer Bodenverunreinigung durch ausgelaufenes Öl darf nicht im Schadenzentrum niedergebracht werden. Wird dies nicht beachtet, so werden möglicherweise sperrende Tonschichten durchbohrt, so dass ein vermeidbarer Grundwasserschaden durch die Bohrung überhaupt erst herbeigeführt wird.
Eine seitwärts vom Schadenzentrum gesetzte Bohrung führt zur Fehlbeurteilung der Grundwassersituation, wenn das folgende nicht beachtet wird: Die flächige Ausbreitung des Öls auf dem Grundwasser liefert nur einen dünnen Ölfilm, der unterschätzt wird. Erst durch eine mehrtägige Grundwasserabsenkung, mit der ein Absenktrichter erzeugt wird, kann das Ausmaß des Ölschadens und damit der Sanierungsbedarf zuverlässig festgestellt werden.
Eine Grundwasserabsenkung in Gebäudenähe führt durch Feinkornaustrag zu Setzungen und zu Mauerwerkschäden bis hin zur Einsturzgefahr.
Das sofortige Auskoffern ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit die Hauptmenge des Öls ohne Folgenschäden wiedergewonnen werden kann. Hat sich das Öl im Fundamentbereich eines Gebäudes angesammelt, dann ist das sofortige Auskoffern in baustatischer Hinsicht bedenklich.
Der direkte Übergang von der Gefährdungsabschätzung zur Sanierung ohne den notwendigen Zwischenschritt der Sanierungsuntersuchung ist, von sehr wenigen Ausnahmefällen abgesehen, falsch.
Unverzichtbares Element für die Bearbeitung von Ölschäden ist der Leitfaden "Beurteilung und Behandlung von Mineralölschadensfällen im Hinblick auf den Grundwasserschutz" des BMU-Beirats für Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe.
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