Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz

Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Bodengutachten zu Umweltschäden und Altlastverdachtsflächen

Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund (Grävingholz)
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


PCB in der Raumluft von Schulen

Als Grundlage für die Bewertung von PCB-Konzentrationen in der Innenraumluft dient die PCB-Richtlinie NRW, die nach § 3 Absatz 3 der Landesbauordnung (Bauordnung NRW) als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt ist. Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelthygiene der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder vom 14./15.06.1993 werden dabei folgende Empfehlungen für sachgerecht angesehen:


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