
Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Bodengutachten zu Umweltschäden und Altlastverdachtsflächen
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund (Grävingholz)
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
PCB in der Raumluft von Schulen
Als Grundlage für die Bewertung von PCB-Konzentrationen in der Innenraumluft dient die PCB-Richtlinie NRW, die nach § 3 Absatz 3 der Landesbauordnung (Bauordnung NRW) als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt ist. Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelthygiene der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder vom 14./15.06.1993 werden dabei folgende Empfehlungen für sachgerecht angesehen:
- Raumluftkonzentrationen unter 300 ng/m3 PCB in der Luft sind als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert).
- Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3000 ng/m3 PCB in der Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen. Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie durch gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben. Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng/m3 PCB (Sanierungsleitwert).
- Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 ng/m3 PCB sind akute Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen).
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