
Am Gulloh 27, D-44339 Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundverschiedene Anlagen, wie ein Heizöltank im Einfamilienhaus und ein Galvanisierbetrieb, unterliegen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Sie regelt, welche Anforderungen an eine LAU- oder HBV-Anlage zu stellen sind.
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt im § 19 i (Pflichten des Betreibers) vor, dass der Betreiber die Anlage nach Maßgabe des Landesrechts durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen lassen muss, und zwar
bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Quellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung,
Koordinieren Sie einen Prüftermin mit dem VAwS-Sachverständigen Dr. Michael Krutz, Tel. 0231-4277966.
Fachbetriebe nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes
dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. Der Betreiber hat mit dem Einbau, der Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung solcher Anlagen Fachbetriebe zu beauftragen, wenn er (sinngemäß) selbst kein Fachbetrieb ist. Die Länder können Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht festlegen (in Nordrhein-Westfalen z.B. Arbeiten an Heizöltanks bis 10 m3).
Fachbetrieb in diesem Sinne ist, wer
Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit auf bestimmte Fachbereiche beschränken.