
Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund
Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
[Home]
[Sitemap]
[Erdwärmesonden- und -kollektoranlagen]
[Häufig gestellte Fragen]
[Abkürzungen im Umweltschutz]
Erdwärmesonden - Sicherheitskonzept gegen Methangaszutritt
Erdwärmesonden- und -kollektoranlagen, die wassergefährdende Stoffe als Kältemittel und/oder Wärmeträgermedium verwenden und gemäß § 62 Abs. 1 WHG im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen eingesetzt werden, unterliegen den Regelungen der AwSV. Der Betreiber der Anlage hat diese durch einen Sachverständigen nach § 2 Abs. 33 AwSV prüfen zu lassen.
Achtung: In Gebieten, in denen Methangas im Untergrund vorkommt, besteht die Gefahr, dass das hochentzündliche Gas in die Bohrung eintritt. Ein Zustrom von Methangas ins Bohrloch ist insbesondere dann möglich, wenn mit der Bohrung abdichtende Schichten durchteuft werden.
Seitens des Bohrunternehmers sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) besondere Sicherheitsvorgaben für unvorhergesehene Methanausgasungen einzuhalten. Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 (Bergbau und Energie in NRW) und der Geologische Dienst NRW haben Ausgasungszonen festgelegt. Der Bohrunternehmer muss sich vorab bei diesen Stellen informieren.
Das hiernach erforderliche Sicherheitskonzept umfasst gemäß dem Merkblatt Sicherheitskonzept für Geothermiebohrungen des Umweltministeriums NRW:
- Ergebnis der projektbezogenen Gefahrdungsbeurteilung und -abschätzung,
- Einsatz von geschultem und speziell unterwiesenem Bohrpersonal,
- Brand- und Explosionsschutzplan und -dokument,
- Gasmesstechnik mit optischer und akustischer Warnfunktion,
- Explosionsgeschütztes Gebläse zur Bewetterung des Arbeitsbereichs,
- Einbau eines Rückschlagventils in den Bohrstrang sowie eines Rückschlagventils oder Kugelhahns
druckseitig, hinter der Spülpumpe, zur Verhinderung eines Gasdurchschlags,
- Sicheres, gezieltes Ableiten eines möglichen Gasstroms aus dem Ringraum über ein Diverter-System mit geeigneten Abdichtungen (Umleitungsleitungen, um belastete Bohrflüssigkeit von der Bohranlage wegzuleiten),
- Geeignete, sicher verlegte und befestigte Ableitung,
- Bauteil zur Trennung des Gases von Flüssigkeiten, evtl. Degaser, ein Gerät, das Gas aus der Bohrspülung entfernt, oder Mud-Gas-Separator zur Abscheidung und Entfernung von potenziell gefährlichen Gasen aus der Bohrspülung,
- Gasauffang- und -ableitsystem zur gefahrlosen Abgabe des Methangases in die Atmosphäre.
Nach § 6 Abs. 9 GefStoffV sind Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische in einem Explosionsschutzdokument auszuweisen und Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die in § 12 GefStoffV (vormals § 11) genannten Schutzziele festzulegen. Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß dem Merkblatt (2. Ergänzung zum Sicherheitskonzept) Erläuterungen zur Rechtslage insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),
- ob und welche Bereiche entsprechend GefStoffV Anhang 1 Nummer 1.7 in Zonen eingeteilt wurden,
- für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 12 GefStoffV (vormals § 11) und Anhang 1 Nummer 1 getroffen wurden,
- wie die Vorgaben nach § 15 GefStoffV umgesetzt werden und
- welche Überprüfungen nach § 7 Absatz 7 GefStoffV und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV durchzuführen sind.
Das Explosionsschutzdokument zu erstellen ist eine Aufgabe des ausführenden Bohrunternehmens.
Fundstelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), z.B.:
www.wikipedia.org > Suchbegriff AwSV > Basisdaten > Letzte Neufassung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905).
Für eine unverbindliche Anfrage bezüglich einer Prüfbescheinigung sprechen Sie mit dem Sachverständigen Dr. Michael Krutz. Kontaktdaten siehe oben.
[Home]
[Sitemap]
[Erdwärmesonden- und -kollektoranlagen]
[Häufig gestellte Fragen]
[Abkürzungen im Umweltschutz]