Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund

Gutachten zu § 41 Abs. 2 und § 42 AwSV (Eignungsfeststellung)
Erstellung der Interaktiven digitalen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV
Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Mitwirkung im Genehmigungsverfahren nach Wasserrecht und Immissionsschutzrecht
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Erstellung von Gerichtsgutachten zu Umweltschäden (Boden, Gewässer)

Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de


Altlasten und Bodenschutz

Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG)

Altlasten sind

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.


Schädliche Bodenveränderungen

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.


Bodenfunktionen

Der Boden erfüllt natürliche Funktionen bekanntlich als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere sowie Pflanzen und Bodenorganismen, aber auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt und den Schutz des Grundwassers. Weitere Bodenfunktionen benennt das Bundesbodenschutzgesetz im § 2 (Begriffsbestimmungen).


Gefährdungsabschätzung

Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung einer Altlast sind insbesondere die Art und Konzentration von Schadstoffen, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und die Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks zu berücksichtigen. Die Behörde kann verlangen, dass Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die für diese Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.


Bodenschutz

Das Schutzziel besteht darin, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.


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Dr. Michael Krutz, Dortmund
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