
Dr. rer.nat. Michael Krutz, Dortmund
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Ein Öl- oder Chemieunfall ist das Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit, z.B. Kraftstoff oder Öl, in nicht unerheblicher Menge und zusätzlich deren Eindringen in ein oberirdisches Gewässer, in ein Entwässerungsnetz oder in den Untergrund.
Zweck der Ursachenerforschung
Ein Unfall hat stets eine oder mehrere Ursachen. Der nächstliegende Zweck der Ursachenerforschung ist es festzustellen, wer als Verursacher für die Kosten der Sofort- und Sanierungsmaßnahmen aufkommen muss. Insoweit steht die Ursachenerforschung in engem Zusammenhang mit der Verursachersuche.
Da die Schadenfolgen häufig erheblich sind und auf den Verursacher hohe Kosten zukommen können, ist es wichtig, dass zweifelsfrei festgestellt wird, wie es zu dem Unfall kam und wer dafür die Verantwortung hat. In der Regel wird ein vereidigter Sachverständiger zur Ursachenerforschung hinzugezogen.
Die Verursachersuche beleuchtet die Verantwortung von Personen im Schadenzusammenhang und fragt nach vorwerfbarem Tun oder Unterlassen. Die Ursachenerforschung befasst sich mit dem Versagen technischer Systeme. Sie hat Fragen der Belastbarkeit solcher Systeme durch mechanische, thermische und chemische Beanspruchung zum Gegenstand. Zulassungsbehörden können, gestützt auf Gutachten von Technischen Prüfinstituten, durch die Auswertung von Schadenszenarien zu dem Schluss kommen, dass Zulassungen bestimmter technischer Systeme nicht verlängert werden sollten.
Bei der Erfassung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen nach dem Umweltstatistikgesetz ist auch die Angabe der Unfallursache gefragt. Bundesweit können die zuständigen Stellen aus der Unfallstatistik ableiten, bei welchen Systemen Bedarf an erhöhten Sicherheitsanforderungen besteht. Dies ist allgemein Gegenstand der Ursachenforschung, während die Ursachenerforschung zielgerichtetes Handeln im Einzelfall ist.
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdende Stoffe sind z.B. Säuren, Laugen, Halogenverbindungen, Mineralöle, Lösemittel und Giftstoffe. Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind Heizöl-Überfüllschäden, korrosionsbedingte Leckagen, Versickern von chlorierten Lösemitteln oder Austritt von Galvanikflüssigkeit. Erhöhte Sicherheitsanforderungen, die auf Grund häufiger Unfallursachen eingeführt wurden, sind z.B. die Doppelwandigkeit von Tanks, die Umstellung auf Einrohrbetrieb ohne Rücklaufleitung, die Forderung flüssigkeitsdichter Domschächte und der Verzicht auf stark wassergefährdende chlorierte Lösemittel.
Mögliche technische Ursachen
Eine häufige Ursache, die auf eine mechanische Schwachstelle zurückgeht, ist die Verwendung von Steckrohren für die Füllanschlussleitung eines Heizöltanks ohne die vorgeschriebenen Sicherungsschellen. Bei der Befüllung des Tanks kann die Füllleitung reißen und das Heizöl auslaufen.
Eine typische Ursache, die auf eine zu hohe thermische Beanspruchung zurückgeht, ist die Überschreitung der zulässigen Füllgrenze. Tanks dürfen nie zu 100 % befüllt werden. Durch die korrekte Einbautiefe des Grenzwertgebers muss sichergestellt sein, dass im Tank ausreichend Freiraum verbleibt, damit sich das Mineralöl bei der zu erwartenden Erwärmung z.B. durch Sonneneinstrahlung oder aus dem Heizraum ausdehnen kann, ohne aus dem Tank gedrückt zu werden.
Für chemische Unverträglichkeiten gibt es unzählige Möglichkeiten. Der wichtigste Begriff in diesem Zusammenhang ist die Korrosion von metallischen Behältern und Anlagenteilen. Bei Behältern aus Kunststoff kann zwar keine Korrosion eintreten, jedoch Erweichung und Auflösung durch bestimmte Lösemittel. Ein Zulassungsbescheid für Kunststoffbehälter enthält deshalb eine Positivliste solcher Flüs-sigkeiten, für die dieser Kunststoff nachweislich geeignet ist. Alle anderen Flüssigkeiten sind ausge-schlossen. Die Verträglichkeit metallischer Werkstoffe gegenüber einer Vielzahl von Flüssigkeiten ist in der DIN 6601 tabelliert.
Eine häufige Ursache bei Altanlagen ist die Materialermüdung, die sich in verschiedener Weise manifestieren kann. Eine typische Ursache von Heizöl-Überfüllschäden ist das Versagen des Grenzwertgebers alter Bauart, der sich durch Schleimpilze zusetzen kann. Es wird daher schon seit langem empfohlen, alte Grenzwertgeber gegen betriebssichere neue Bautypen zu ersetzen.
Alte einwandige Stahl-Batterietanks mit untenliegenden Verbindungsleitungen sind häufig nicht mehr betriebssicher. Die Tankwände können durchrosten, besonders im feuchten Keller, und an den Flanschen können unbemerkt Undichtheiten auftreten. Wenn darüber hinaus auch der Auffangraum als "sekundäre Barriere" nicht den heutigen Dichtheitsanforderungen entspricht und das auslaufende Heizöl nicht zurückhält, tritt ein Ölschaden im Fundamentbereich des Gebäudes ein, dessen Sanierung sehr teuer werden kann. Wenn kein Fremdverschulden vorliegt, sieht sich der Betreiber mit erheblichen Sanierungskosten konfrontiert, sofern er nicht eine Öltankversicherung mit Eigenschadendeckung abgeschlossen hat.
Andere mögliche Ursachen
Wenn keine technische Ursache in Frage kommt, kann menschliches Fehlverhalten eine Rolle spielen. Damit beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen menschliche Fehlleistungen die Ausnahme bleiben, ist die Aus- und Fortbildung der hiermit befassten Personen oberstes Gebot.
Gefahrgeneigte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehören in die Hände von zugelassenen WHG-Fachbetrieben. Die Zertifizierung eines Fachbetriebs setzt eine Schulung des Betrieblich Verantwortlichen und eine Überwachungsprüfung voraus. Näheres geht hervor aus den Grundsätzen zur Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben im LAWA-Merkblatt "Anerkennung von Sachverständigenorganisationen sowie Güte- und Überwachungsgemeinschaften" vom Juni 2024.