
Sachverständigenbüro für Anlagentechnik und Gewässerschutz
Dortmund
Prüfung von Mineralöl- und Chemieanlagen nach § 46 AwSV
Erstellung der wasserrechtlichen Anlagendokumentation nach § 43 AwSV (interaktiv)
Beratung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Zertifizierung von WHG-Fachbetrieben
Dr. rer.nat. Michael Krutz, Chemiker
Tel. 0231-4277966, Mobil 0175-1676311, Fax 0231-4277967, Mail mk@dr-krutz.de
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Die Anlagendokumentation in elektronischer Form
Gemäß § 43 AwSV hat der Betreiber eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage, zu den eingesetzten Stoffen, zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile, zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, zur Löschwasserrückhaltung und zur Standsicherheit.
Die Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Nr. 779 (TRwS 779 Allgemeine Technische Regelungen, Arbeitsblatt DWA-A 779) vom Juni 2023 präzisiert unter Nr. 10.3 Abs. 2 bundeseinheitlich, welche Angaben eine Anlagendokumentation enthalten muss. Diese Angaben sind:
- Lageplan der Anlage, gegebenenfalls mit eingezeichneten Wirkbereichen und Umschlagflächen;
- Auflistung oder Darstellung der ober- und unterirdischen Anlagenteile der Anlage;
- Bauarten und Werkstoffe der wesentlichen Anlagenteile mit zugehörigen Lageplänen;
- verwendete Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen;
- Rohrleitungsplan;
- in der Anlage eingesetzte wassergefährdende Stoffe (Stoffe und Gemische gemäß Kapitel 2 AwSV) mit Angabe der WGK bzw. der Eigenschaft „allgemein wassergefährdend“;
- maßgebendes Volumen oder Masse und Gefährdungsstufe;
- Lage der Anlage in einem Schutzgebiet mit Angabe der Zone, einem Überschwemmungsgebiet mit Angabe des aktuellen HQ100-Pegels oder einem durch Erdbeben gefährdeten Gebiet mit Angabe der Erdbebenzone (z. B. Zonen 1 bis 3 nach DIN 4149:2005);
- die für die Art und Größe des Rückhaltevolumens zugrunde gelegten betrieblichen (z. B. Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Rückhaltevolumens) und örtlichen (z. B. zugrunde gelegtes Niederschlagsvolumen) Gegebenheiten;
- verwendete Löschwasserrückhalteeinrichtungen und deren erforderliches Volumen;
- gegebenenfalls Ergebnis der Gefährdungsabschätzung gemäß § 21 Absatz 1 AwSV und
Dokumentation des gleichwertigen Aufbaus bei einwandigen unterirdischen Rohrleitungen gemäß § 21 Absatz 2 AwSV;
- gegebenenfalls Ergebnis der Gefährdungsabschätzung gemäß § 38 Absatz 2 AwSV;
- die für die statische Bemessung der Anlage zugrunde gelegten Lastannahmen (siehe auch 5.1.2), für unterirdische Anlagen insbesondere die zulässige Verkehrsflächenbelastung;
- relevante behördliche Genehmigungen, zum Beispiel falls zutreffend: - Baugenehmigung, - Eignungsfeststellung, - Ausnahmen in Wasserschutzgebieten nach den Schutzgebietsverordnungen der Länder, - Anordnungen und Ausnahmen nach § 16 AwSV, - Genehmigung nach BImSchG, - Nachweise der Eignung von Anlagenteilen, - Erlaubnis nach BetrSichV oder der ehemaligen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, - Einleitungsgenehmigung;
- falls erforderlich örtliche Einleitungsbedingungen und Entwässerungsplan;
- gegebenenfalls Nachweise von durch Fachbetrieben durchgeführte Tätigkeiten;
- gegebenenfalls Prüfberichte der Prüfung nach VAwS oder AwSV, mindestens jedoch der Prüfbericht der letzten durchgeführten Prüfung.
Die Anlagendokumentation ist wichtig besonders bei mehrteiligen, komplexen Industrieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, sowohl bei Neuanlagen
als auch bei bestehenden Anlagen, sofern eine Anlagendokumentation noch nicht existiert.
Nach § 43 Abs. 3 AwSV hat der Betreiber die Anlagendokumentation der zuständigen Behörde, Sachverständigen vor Prüfungen und Fachbetrieben vor fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten jeweils auf Verlangen vorzulegen.
Für die Erstellung der Anlagendokumentation ist eine bisweilen umfangreiche genehmigungsrechtliche und anlagentechnische Dokumentation zu studieren, auszuwerten und sinnvoll zu ordnen. Ich erstelle die Anlagendokumentation im Auftrag von Anlagenbetreibern in elektronischer Form zur Vermeidung von Blättern, Suchen und Arbeitsfrust. Sprechen Sie mich hierzu gerne unverbindlich an.
Die erste Seite der interaktiven Anlagendokumentation sieht in einem fiktiven Beispiel so aus (mit Mausklick vergrößern):
Näheres zum Thema finden Sie auf meiner Webseite Häufig gestellte Fragen zur Anlagendokumentation.
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